Krypto-Steuer im Umbruch
DAC8, das neue Kryptovermögensregister und die deutsche Steuerreform: was Sie jetzt wissen müssen.
Seit 1.1.2026 erfassen Krypto-Dienstleister in der EU die Transaktionen ihrer Kundinnen und Kunden samt Steuer-ID. Gleichzeitig plant Deutschland, Kryptowerte im Privatvermögen ab 2027 ganz anders zu besteuern. Österreich hat diesen Schritt schon 2022 gemacht. Hier der Überblick, mit Rechenbeispiel und konkreten Schritten.
Den Kurzinput gibt es auch als Präsentation zum Herunterladen (PDF, 11 Folien).
DAC8: Seit 1.1.2026 meldet jede EU-Plattform mit
DAC8 ist die EU-Richtlinie, die Krypto-Dienstleister zur Meldung an die Steuerbehörden verpflichtet. In Deutschland setzt sie das KStTG um. Der Zeitplan:
- 1.1.2026: Die Meldepflicht startet. Krypto-Dienstleister erfassen Transaktionen mit Steuer-ID.
- 31.7.2027: Erste Meldung für das Jahr 2026 an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).
- Ab 2027: Austausch zwischen den EU-Staaten, über das OECD-Rahmenwerk CARF auch mit Drittstaaten.
- Laufend: Abgleich mit den Steuererklärungen, rückwirkend ab der Veranlagung 2026.
Was gemeldet wird
Name, Adresse, Steuer-ID und Wohnsitzstaat. Dazu jeder Tausch zwischen Krypto und Fiat oder zwischen zwei Kryptowerten sowie Übertragungen, jeweils als Bruttobeträge.
Was fehlt
Keine Anschaffungskosten, keine Trennung nach Alt- und Neubestand, keine Self-Custody-Wallets. Die Nachweislast bleibt bei Ihnen.
Quelle: KStTG; Stellungnahme des Bundesblock vom 6.10.2026
Faktisch entsteht ein Kryptovermögensregister
Steuer-ID + Konto + Transaktion = lückenlose Krypto-Historie beim Fiskus.
Registrierung
Krypto-Dienstleister registrieren sich beim BZSt. Kundinnen und Kunden werden über Steuer-ID und Wohnsitz eindeutig zugeordnet.
Abgleich
Die Meldedaten aller EU-Anbieter treffen auf Steuererklärung und Blockchain-Analyse. Damit ist die Historie dauerhaft rekonstruierbar.
Stichtag 31.12.2026
Mit der Reform zählt Ihr Bestand zum Jahresende. Können Sie Altbestand nicht nachweisen, gilt er als Neubestand.
Quelle: KStTG; BZSt; Referentenentwurf vom 30.9.2026 (§ 52 Abs. 28 EStG-E)
Deutsche Steuerreform: Systemwechsel ab 1.1.2027
Das Bundesfinanzministerium hat am 30.9.2026 einen Referentenentwurf vorgelegt. Erträge aus Kryptowerten fallen heute unter die §§ 22 und 23 EStG, nach dem Entwurf unter die Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 EStG. Den Entwurf können Sie hier nachlesen (PDF). Die wichtigsten Unterschiede:
| Merkmal | Heute (§§ 22, 23 EStG) | Entwurf (§ 20 EStG) |
|---|---|---|
| Haltefrist | steuerfrei nach einem Jahr | entfällt für Neubestand ab 2027 |
| Steuersatz | persönlicher Satz, bis 45 % | 25 % Abgeltungsteuer (≈ 26,4 % inkl. Soli) |
| Freibetrag | Freigrenzen 1.000 € bzw. 256 € | nur Sparer-Pauschbetrag, geteilt |
| Werbungskosten | abziehbar | Abzugsverbot (§ 20 Abs. 9) |
| Verluste | nur mit privaten Veräußerungen | auch mit Zinsen und Dividenden |
| Staking-Erträge | persönlicher Satz | 25 % ab 2027, auch aus Altbestand |
| Erhebung | Veranlagung | KapESt-Abzug durch Inlandsanbieter ab 2028 |
Quelle: BMF-Referentenentwurf vom 30.9.2026; Stellungnahme des Bundesblock vom 6.10.2026
Rechenbeispiel: Wer gewinnt, wer verliert?
1,5 BTC, Kauf 100.000 €, Verkauf 130.000 €, Gewinn 30.000 €.
| Langfristige Anleger (über 1 Jahr) | Kurzfristige Trader (unter 1 Jahr) | |
|---|---|---|
| Heute | 0 € | 12.600 € (42 %) |
| Entwurf | 7.500 € | 7.500 € |
| Ergebnis | Verlierer: Mehrbelastung 7.500 € | Gewinner: Entlastung 5.100 € |
Achtung: Fehlen Anschaffungsdaten, behält der Anbieter pauschal rund 13,2 % des Erlöses ein, auch bei Verlusten oder steuerfreiem Altbestand.
Vereinfacht, ohne Soli, Kirchensteuer und Sparer-Pauschbetrag. Quelle: Bundesblock vom 6.10.2026
Was Deutschland plant, gilt in Österreich seit 2022
- 1.3.2021: Stichtag. Davor erworbenes Altvermögen bleibt nach der Jahresfrist steuerfrei.
- 1.3.2022: Neuvermögen zählt zu den Kapitaleinkünften, mit dem Sondersteuersatz von 27,5 %.
- 1.1.2024: KESt-Abzug durch inländische Krypto-Dienstleister.
Erwartete und tatsächliche Steuereinnahmen im Vergleich:
| DE-Entwurf, erwartet ab 2029 | 350 Mio. € |
|---|---|
| Österreich, erwartet (laut Medien) | ≈ 300 Mio. € |
| Österreich, KESt-Abzug 2024 tatsächlich | 33,8 Mio. € |
Validvent begleitet den österreichischen Systemwechsel seit dem ersten Tag.
Quelle: Anfragebeantwortung 1948/AB vom 14.7.2025; Bundesblock vom 6.10.2026
Was Sie jetzt tun sollten
- Bestand zum 31.12.2026 sichern. Belegen Sie Ihren Altbestand mit Anschaffungsdatum und Anschaffungskosten, besonders bei Self-Custody.
- Datenbasis aufbauen. Sammeln Sie die Historie all Ihrer Börsen und Wallets, denn DAC8 liefert keine Anschaffungskosten. Dabei hilft unsere Krypto-Steuerbuchhaltung.
- Vergangenheit bereinigen. Schließen Sie Lücken vor dem ersten DAC8-Abgleich, per Berichtigung oder Selbstanzeige.
- Haltefristen und Verluste prüfen. Machen Sie vor dem Stichtag eine Haltefrist-Analyse und behalten Sie Ihre Verlustvorträge nach § 23 EStG im Blick.
Stand: Referentenentwurf vom 30.9.2026. Der Beitrag ersetzt keine individuelle Steuerberatung.
Lassen Sie uns über Ihre Krypto-Steuer sprechen.
Validvent berät zur Krypto-Steuer in Österreich, Deutschland und Italien, mit Büros in Wien und München. Mehr zur Krypto-Steuerberatung.